Mitglied inaktiv
Liebe frau bader, ich brauche keine Rechtsberatung, ich habe jahrelang auf der Nachlaßgeschäftsstelle eines großen Gerichtes gearbeitet. muß sie aber dennoch mal was fragen, vielleicht habens ich ja die gesetze geändert in der zeit wo ich jetzt in elternzeit war. ich bin einzige tochter, mein mann und meine eltern verstehen sich nicht. meine mutter sagte mir gestern: "das geld was wir mal hinterlassen ist dir und nur dir, das werden wir schon so machen". nun meine frage. ich verstehe das nicht,w eil ich mich bestens mit der nachlaßmaterie auskenne. wenn ich gesetzliche erbin werde erbe ich alleine weil ich keine geschwister haben, in einem testament wenn sie mich einsetzen und setzen mich als alleinerbin ein, erbe ich auch alleine. aber ich könnte doch mit meinem erbe machen was ich will.w eil sie sagen da bekäme mein mann nichts von. würde gerne mal ihre meinung hören was sie da machen könnten, gerade weil ich auf der nachlaßgeschäftsselle gearbeitet habe und mich mehr als gut auskenne, ich habe 15 jahre nachlaß bearbeitet und habe eine gewisse praxis von daher kann ich mir das überhaupt nicht vorstellen. ein erbe kann doch mit seinem ererbten geld machen was er will. sie können doch z.b. nicht reinschreiben, daß ich erbe aber das geld nur für mich alleine verwenden kann und nichts meinem mann geben darf. ich bin wirklich mal auf ihre geschätzte meinung gespannt. liebe grüße michaela
Hallo, das Erbe zählt nicht zum Zugewinn, falls Sie sich scheiden lassen. Es steht Ihnen tatsächlich (wie eine Schenkung) alleine zu. Gruß, NB
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