Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

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Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Mitglied inaktiv

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Hallo liebe Frau Bader! Ich hab da mal noch eine Frage und zwar hab ich gehört das die Firma Urlaubsgeld und /oder Weihnachtsgeld troz Erziehungsurlaub gezahlen muß ist das richtig und wen ja wie komm ich da noch dran? Gruß Regina+Tim


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Regina, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht kein Anspruch, da ja das Arbeitsverhältnis suspendiert ist. Gruß, N. Bader


Mitglied inaktiv

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Hallöchen Regina, ich bin auch im Erziehungsurlaub und, soweit ich weiß steht dir Urlaubsgeld und Wheinachtsgeld im Erziehungsurlaub nicht zu. Diese Gelder stehen dir alle im "Mutterschaftsurlaub" zu nicht aber im Erziehungsurlaub. Ich z.B. bin in der Ausbildung, wo man ja auch noch die Vermögenswirksame Leistung bekommt, selbst die wurde im Erziehungsurlaub eingestellt. Lieben Gruß Mareike


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