Mitglied inaktiv
Hallo :-) Ich hoffe Sie können mir irgendwie helfen....und zwar möchten wir gerne wissen, wie das Anfang der 70er Jahre mit dem Scheidungsrecht war (explizit 1970-1972). Gab es damals auch sowas wie ein Trennungsjahr oder Jahre? Es ist wirklich sehr wichtig für uns! Wir haben schon im Internet gesucht, aber nicht wirklich was dazu gefunden! Liebe Grüße Anja
Hallo, sorry, da müsste ich selber länger suchen. Auf jeden FAll gab es da noch die Verschuldenssache. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Wenn ich das richtig weiß, galt bis ca. Mitte 1977 das verschuldensprinzip in einer Ehe. Erst danach dann das nun geltende Zerrüttungsprinzip. Daraus folgere ich (las Laie). Das Trennungsjahr und die in dieser Zeit nicht erfolgte Versöhnung soll zeigen, daß die Ehe vollständig zerrüttet ist und nicht mehr gekittet werden kann. Also wird dann i. d. R. geschieden. Weiterer Schluß daraus: bei der Verschuldensscheidung früher (bis ca. 1977) mußte man dieses "Zerrüttungsjahr" ja nicht abwarten, sondern es mußte wohl nur die Schuld eines Ehepartner festgestellt werden... Kann das so sein? Viele Grüße Désirée
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