Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, in der Antwort auf eine Frage zur Unterbrechung des Elterngeldbezuges haben Sie geantwortet, dass dies nicht möglich sei und die Mutter grundsätzlich die ersten zwölf Lebensmonate Elterngeld beziehen müsste (einige andere Forenteilnehmer haben auch diese Meinung vertreten). Aus welchem Paragraphen des BEEG ergibt sich denn diese Vorgabe? Ich kann das aus dem § 4 BEEG nicht herauslesen. Auf der Homepage "Familien-Wegweiser" des BMFSFJ heißt es außerdem, dass innerhalb der ersten 14 Lebensmonate der Elterngelbezug frei verteilt werden kann (also sowohl Vater als auch Mutter diesen unterbrechen können http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten.html?frage=227586). Erst ab dem 15. Lebensmonat ist nach § 4 Abs. 1 BEEG ein unterbrechungsfreier Bezug des Elterngeldes Plus vorgeschrieben. Wie kommen Sie zu Ihrer gegenteiligen Ansicht?
Hallo, habe jetzt den großen Kommentar befragt. Sie haben recht. War früher anders, aber die 12 Mo können tatsächlich in den ersten 14 Mo. genommen werden. Aber MG-Monate werden immer angerechnet Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Alleine Reisen
- Handy Vertrag
- Elternzeit noch nachträglich beantragen als Vater
- Alleiniges ABR Beschluss KiGa
- Beschäftigungsverbot
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?