Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zur Länge des gezahlten Elterngeldes

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage zur Länge des gezahlten Elterngeldes

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe jetzt viel im Internet gelesen, aber eines ist mir immer noch nicht ganz klar, deshalb folgende Frage: Ich habe am 19. März 2010 Entbindungstermin, Mutterschutz 6 Wochen vorher und 8 Wochen danach, in denen ich meine vollen Bezüge bekomme, d.h. bis Mai 2010. Jetzt die Frage: die 12 Monate Elterngeld, die "mir zustehen" ... ab wann gehen die los? Heißt das, ich bekomme 2 Monate nach der Geburt noch volles Gehalt (Mutterschutz) und danach noch 10 Monate Elterngeld, oder sind die 12 Monate Elterngeld im Anschluß an den Mutterschutz zu sehen? Danke und viele Grüße! Danke und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das EG beginnt mit der Geburt - de facto bekommt man also nur 10 Mo. EG (wenn man nicht alleinerzeihend ist) Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, Das Elterngeld wird mit dem nachgeburtlichen Mutterschutzgeld verrechnet. "Effektiv" hat man also i. d. R. 10 Monate Elterngeld, wenn man MuSchuGeld bekommt. Viele Grüße Désirée


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