Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, nachdem mein Mann und ich uns getrennt hatten habe ich bisher noch in unserer gemeinsamen Wohnung gelebt und er konnte bei seinen Eltern wohnen. Dort ist er jetzt auch gemeldet. Ich hatte mir dann vor einiger Zeit eine kleinere und günstigere Wohnung gemietet, für die ich auch einen Wohnberechtigungsschein brauchte. Habe ich auch problemlos bekommen, da ich noch im Erziehungsurlaub bin und nur den Unterhalt von meinem Mann bekommen habe. Das Mietverhältnis beginnt am 1. April 2007. Nun ist es so, dass wir wieder zusammen sind. Mein Mann lebt aber bis wir in die neue Wohnung einziehen erst mal noch bei seinen Eltern. Wie sieht es denn jetzt rein rechtlich mit dem Wohnberechtigungsschein aus? Wenn wir uns alle ummelden, würde er mir ja aufgrund des Gehaltes meines Mannes nicht mehr zustehen. Was passiert dann...? Ich meine gehört zu haben, dass es z. B. diese "Gebühr für Fehlbelegung" nicht mehr gibt. Besten Dank im Voraus Katrin
Hallo, ich würde es auf dem entsprechenden Amt mitteilen und dann mal abwarten. Wenn alle in der Wohnung wohnen wird auch sein Gehalt hinzugerechnet. Evtl. wird dann der WBS wegfallen. Liebe Grüsse, NB
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