Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zum finanziellen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Frage zum finanziellen

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

guten tag weiß nicht ob die Frage hier richtig gestellt ist. wenn mein mann arbeitet und meine Elternzeit endet, kann ich dann Arbeitslosengeld oder Hartz 4 beantragen? Ich bin jetzt noch selbständig in der kindertagespflege. Möchte aber mehr als ein jahr aussetzen. Mein mann wird aber nur rund 1300euro verdienen und wir wären dann zu fünft. vielen dank amy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, als Arbeitnehmer kann man Elternzeit nehmen, nicht jedoch als Selbstständige. Da Sie als Selbstständige nicht in die Arbeitslosenkasse eingezahlt haben, können Sie auch nur Hartz IV/ Arbeitslosengeld II beantragen, wenn Ihr Mann nicht zuviel verdient Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.