Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zum Erziehungsrecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage zum Erziehungsrecht

Mitglied inaktiv

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Hallo an alle, seit der Geburt meines Sohnes schwirrt mir eine Frage immer und immer wieder durch den Kopf! Hoffe, daß mir jemand diese beantworten kann!? Was ist, wenn ich sterben sollte (bin verheiratet), wer hat dann das alleinige Sorgerecht? Kann ich in einem Testament verfügen, daß z.B. meine Eltern mein Sorgerechtanspruch bekommen - das sich meine Eltern und mein Mann das Sorgerecht teilen!? Langt es ein Handschriftliches Testament oder doch lieber bei einerm Notar? Vielen Dank für Eure Hilfe. Grüße Juli


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Ihnen etwas passiert, hat der Vater automatisch das Sorgerrecht-ohne Eltern (wieso auch?). Nur wenn beiden etwas passiert, stellt sich die Frage. Geben Sie mal in meine Suchmaschine VORSORGETESTAMENT ein, da kommt ganz viel Liebe Grùsse, NB


Mitglied inaktiv

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Das Kind ist auch das Kind Deines Mannes? OK, dann hat er nach Deinem Tod die alleinige elterliche Sorge. Du kannst ein Sorgerechtstestament verfassen und darin begründen warum Du willst, daß ein Teil der elterlichen Sorge dann auf Deine Eltern übertragen wird. Das kannst Du beim Amtsgericht hinterlegen. Ob sich das Familiengericht daran halten wird liegt nicht mehr in deinen Händen. Denn grundsätzlich ist die Elterliche Sorge ja dann geregelt und die Gründe müssten schon schwerwiegend sein, damit hier ein Familiengericht so entscheiden würde (sage ich als Laie). Viele Grüße Désirée


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