drea14
Hallo Frau Bader, ich brauche mal Hilfe beim Elterngeld. Ich bin zur Zeit in Mutterschutz und beziehe aufgrund des vorher voraussichtlich errechneten Entbindungstermin (16.05.2013) Mutterschaftsgeld vom 04.04.13 bis zum 10.07.13. Nunmehr ist jedoch ein Kaiserschnitt unumgänglich und geplant für den 06.05.13. Elternzeit wollen wir dem Bezug des Elterngeldes anpassen. Ich selbe gehe nach dem Mutterschutz wieder arbeiten und der Vater soll in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Geplant waren 2 Monate (Anrechnung Mutterschaftsgeld) für mich und 12 Monate für den Vater. Da das Kind nunmehr jedoch früher kommt, habe ich nach der Geburt nicht nur 8 Wochen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, sondern länger. Da das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird, stellt sich jetzt die Frage, für wie lange letztendlich der Vater nach Anspruch des Mutterschaftsgelds am 11.07.2013 Elterngeld gewährt würde. Kann er Elterngeld für Teilmonate beziehen, z. Bsp. Mutter = Anrechnung Mutterschaftsgeld von der Geburt am 06.05.2013 bis 10.07.2013 und Vater ab 11.07.2013 bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats = 05.07.2014. Oder kann der Vater ab dem dritten Lebensmonat, also ab dem 06.07.2013 in Elternzeit gehen, obwohl die Mutter noch Mutterschaftsgeld bezieht?Oder bin ich ganz auf dem Holzweg?. Wäre super, wenn sie mir helfen könnten. Habe versucht diese Frage beim Jugendamt, welche für Elterngeld zuständig sind, zu stellen, konnte jedoch niemand genau beantworten. In einem anderen Forum habe ich gelesen, dass durch die frühere Geburt und somit die Verlängerung von Mutterschaftsgeld nach der Geburt, die Mutter bereits 3 Monate (auch wenn es hier nur 2 Monate und 5 Tage wäre) des Elterngeldanspruches verbraucht hat und der Vater nur noch für 11 volle Monate Elterngeld in Anspruch nehmen kann. Wichtig ist, dass wir Elternzeit genau so lange nehmen wollen, wie wir Elterngeld beziehen. Da wir dies unseren Arbeitgeber aber rechtzeitig und genau mitteilen müssen, brauchen wir die genauen Anspruchszeiträume. Für Ihre Bemühungen im voraus vielen Dank. Mfg drea
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie allgemeiner! Liebe Grüsse, NB
drea14
Hallo Frau Bader, jetzt allgemeiner. Kann Elterngeld nur für volle Lebensmonate von einem Elternteil beantragt werden, oder können sich Monate auch geteilt werden? Oder ist es tatsächlich so, dass ...... Wenn ein Mutterschaftsgeldanspruch, welcher beim Elterngeld mit angerechnet wird, über den 2. Lebensmonat des Kindes hinausgeht, ist es dann so, dass die Mutter somit bereits 3 Monate des Elterngeldanspruches verbraucht hat und somit dann nur noch 11 Partnermonate genommen werden können.? Wenn dies der Fall ist, könnte die Mutter dann trotzdem nur 2 Monate Elterngeld unter Anrechnung Mutterschaftsgeld nehmen und der Partner ggf. parallel die weitern 11 Monate (z.Bsp. Mutter 2 Monate (1. und 2. Lebensmonat, obwohl auch 3. noch Lebensmonat möglich wäre) und Vater 11 Monate (3 bis 13 Lebensmonat)? Hintergrund hierbei wäre, dass die Mutter direkt nach Ablauf des Mutterschutzes ihre Arbeit wieder aufnehmen möchte (mit Arbeitgeber so vereinbart). Ich hoffe meine Fragestellung ist so jetzt ok. Vielen Dank und vielen Grüße drea14
drea14
Hallo Frau Bader, ist meine neue Fragestellung noch nicht ok? VG drea14
IngoAC
Moin, nur mal als Tipp, du mußt die Frage neu stellen, da Frau Bader nie zurückblättert. LG Ingo
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