Mitglied inaktiv
Hallo! :-) Ich wundere mich gerade heftigst über die Aussage des Sachbearbeiters des Bezirksjugendamts und vielleicht lässt sich das ja schnell klären?!!! Kurze Erklärung: Wir waren bisher betr. des Elternbeitrages eingestuft bis zu einem Jahreseinkommen bis 61.355 Euro (bzw. seit ich wieder in Teilzeit arbeiten gehe). Seit Feb. 2005 ist mein Mann (Beamter) aber frühzeitig berentet (gesundheitliche Gründe) und bezieht dementsprechend weniger Geld, sprich mit diesem Moment bekommt er/wir auch weniger Geld! Jetzt die Aussage des Sachbearbeiters: Ab dem Folgemonat, also MÄRZ werden wir erst herabgestuft in die Jahreseinkommensgrenze bis 36.813 Euro. Und meine Frage: Mit welchem Recht kassiert die Stadt für den Monat Februar noch den erhöhten Elternbeitrag obwohl wir nicht mehr dieser Einkommensstufe entsprechen??? Vielen Dank vorab! Michaela
Hallo, weiß ich nicht. Lassen Sie es sich schriftlich geben und legen Sie Rechtsmittel ein-dann prüft es der Vorgesetzte. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Den Antrag der Herabstufung konnte ich erst Mitte Feb. stellen, da wir erst zu zu diesem Zeitpunkt die Mitteilung über das neue Gehalt meines Mannes von seinem Arbeitgeber bekommen haben. Eine frühere Mitteilung war nicht möglich, da die Akte innerhalb des Unternehmens (sehr groß) zur Bearbeitung "unterwegs" war. LG Michaela
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung