Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zum §16BEEG

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage zum §16BEEG

Tweeta1979

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Sehr geehrte Frau Bader, im Januar 2012 habe ich unsere Tochter bekommen und anschließend ein Jahr Elternzeit (mit halber Stelle im Schuldienst) gemacht. Zum 1.2.13 bin ich wieder mit voller Stelle eingestiegen. Nach einigen beruflichen Turbulenzen bin ich nun (ab 1.8.) wieder mit meiner Tochter in Elternzeit und bekomme im Dezember 2013 unser zweites Kind. Tritt trotz Unterbrechung der Elternzeit (d.h. Elternzeit - Vollzeitbeschäftigung - Elternzeit) der §16BEEG für mich in Kraft (d.h. die Aufhebung der bestehenden Elternzeit zum Vortag des neuen Mutterschutzes, Lohnzahlungen für die Zeit bis zur Geburt und anschließend)? Vielen Dank für Ihre Hilfe.


SumSum076

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Ja, sicher, warum nicht! Du musst dich nur rechtzeitig und schriftlich bei deinem AG melden und das Ende der Elternzeit mitteilen. Gruß Sabine


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