sonnenblume105
Hallo Fr. Bader (und alle anderen, die sich auskennen
),
Ich arbeite im Schichtdienst und wir bekommen Zuschläge für Urlaubstage, da uns da ja Schichtzschläge entgehen. Ich habe jetzt nach 1 Jahr EZ mit TZ in EZ begonnen und gleich im ersten Monat Resturlaub genommen (der aus der letzten TZ in EZ mit gleicher Stundenzahl übrig geblieben war).
Für diesen Monat hab ich aber keinen Zuschlag bekommen, da ich zuvor ja ein Jahr in EZ war und somit keine Berechnungsgrundlage vorliegt. Müsste da nicht der Durchschnitt aus der letzten TZ in EZ genommen werden? Oder ist das Vorgehen der Abrechnungsstelle korrekt?
Hallo, der Urlaub, der in VZ entstanden ist, muss auch in VZ + Zuschläge abgegolten werden Liebe Grüße NB
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