Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

frage zu unterhaltsrecht

Frage: frage zu unterhaltsrecht

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, wie ist das denn mit dem Anspruch auf Unterhalt meiner Tochter gegenüber Ihres Vaters... Der ist gescheiden hat aus dieser Ehe Unterhalt an die Exehefrau und an seine Söhne (6 u. 9 Jahre) zu zahlen.Meine Tochter die ich von ihm habe ist 2 Jahre alt. Bisher hat er noch keinen Pfennig gezahlt. Im April diesen Jahres habe ich dann, da ich alleine nichts erreichen konnte das Jugendamt um Hilfe diesbezüglich gebeten und für Janine eine Amtspflegschaft beantragt. Das Jugendamt sagt nun, nachdem es ein Schreiben vom Rechtsanwalt des Vaters bekam, dann müssen wir eben sehen was er wirklich bezahlen kann, wahrscheinlich noch nicht mal den Mindestunterhalt. Wieso bekommt seine gesamte Ex-Familie den vollen Unterhalt und Janine eben nur ein bischen bis garnichts? Das Geld für einen Anwalt hat er anscheinend, ich aber nicht. Und so kann ich wahrscheinlich den Unterhatl vor der Zeit bis ich das Jugendamt eingeschaltet habe abschreiben, da ich es einklagen müsste. Desweiteren hat er von seinem verstorbenen Vater geerbt und gute Aktienverkäufe getätigt. Das weiß ich zwar alles sicher, kann es jedoch nicht beweisen, zumindest weiss ich nicht wie... ganz herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort lg Susi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Susi, wenden Sie sich an das Amtsgericht und beantragen Sie einen Beratungsschein. DAmit erhalten Sie für 10 € eine individuelle Beratung. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hi susi, um deine erste Not zu lindern, kannst du Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen... haben die nicht darauf hingewiesen? Dieses Unterhaltsvorschussgeld bekommst du maximal. für 72 Monate bis maximal zum 12. Geburtstag deiner Tochter. Der Vorschuss ist allerdings nur der Regelbetrag abzüglich dem halben Kindergeld.... ich meine, das liegt dann bei ca. 111€ (plus der 254€ Kindergeld). Dein Kind ist im Unterhaltsanspruch gleichrangig mit der ExFamilie. d.h. seine Exfra, und alle minderjährigen Kinder (sind wohl insgesamt 3) müssen sich sein Einkommen mit ihm teilen. Er hat Anspruch auf einen Mindestbetrag, der ihm bleiben muss, damit nicht auch noch er Sozialhilfe bekommen muss. Der nennt sich Selbstbehalt. Übrigens, sicherlich hast du keine Amtspflegschaft, denn die gibt es nur noch in besonderen Fällen, sondern sicherlich die Beistandschaft. Du kannst die Beistandschaft jederzeit, ohne Angabe von Gründen, aufkündigen, aber auch jederzeit wieder in Kraft treten lassen. Deine Elternrechte sind nicht dadurch eingeschränkt. Wenn du kein Vertrauen zum Jugendamt hast, kannst du dir, wie Frau Bader es vorschlägt, einen Beratungsschein holen. Geh aber nur zu einem Fachanwalt für Familienrecht. cu


Mitglied inaktiv

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Hallo RainerM! Meines Erachtens spielt hinsichtlich der Unterhaltsberechtigung die erste Familie auch immer die "erste Geige".Das heißt,die Ex-Frau und deren Kinder werden voll "ausgezahlt" wogegen dem Kind aus der zweiten Ehe nur noch das zusteht,was übrigbleibt(s. Mindestbehalt des Vaters).Dies ist auf jeden Fall bei uns so.Aber vielleicht gibt es hier ja ein neues Gesetz? Würde mich freuen, hirzu von Dir zu hören. Viele Grüße von Helmchen


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