Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Habe eine Frage zu Scheidungskosten. Wenn man für die Scheidung Prozesskostenbeihilfe erhält, muß dann der neue Ehemann (falls man wieder heiratet) diese Scheidungskosten zurückzahlen? Meine Schwester hat mir das gestern erzählt und ich kann das nicht so recht glauben. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Viele Grüße Sonja
Hallo, ganz so wie Melli sagt, ist es nicht. Es gibt zwei Arten von PKH: mit oder ohne Ratenzahlung. Wenn man einigermaßen verdient, muss es in Raten rückgezahlt werden. Das kann dann auch der neue Ehemann tun. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
NEIN...DEIN NEUER MANN HAT DOCH NICHTS DAMIT ZU TUN OB DU GESCHIEDEN BIST ODER NICHT!! WENN DIR GERICHTSKOSTENBEIHILFE BEWILLIGT WURDE,MUßT DU DAS AUCH NICHT ZURÜCK ZAHLEN!! ALLSO COOL :-) BLEIBEN,ES IST NICHT WAHR!! LG
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung