Mitglied inaktiv
Hallo, Frau Bader, ich habe eine allgemeine Frage bezüglich regionalen Feiertagen. Am 06.01. ist in 3 Bundesländern Feiertag. Wenn ein Berufskraftfahrer im Fernverkehr so disponiert wird, dass er sich außerhalb dieser 3 Bundesländer aufhält, wie verhält es sich dann mit dem Feiertag? Am Wohnort des Arbeitnehmers (B-W) sowohl am Firmensitz (Bayern) ist Feiertag. Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 100 % Zuschlag bzw. einen freien Tag? Oder besteht dieser Anspruch nicht, weil er sich in einem Bundesland aufhält, in dem kein Feiertag ist? Vielen Dank im voraus, Chey
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Zu Ihrer Frage kann ich nur entgeltlich über meine E-Mail antworten. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo! Es zählt der Ort, an dem Dein Mann beschäftigt ist, sprich wo der Firmensitz ist und weder der Wohnort Deines Mannes noch der firmenbedingte andersortige Arbeitsort ändern etwas an dem zustehenden Feiertag. Gruß Daniela
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner