Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu regionalen Feiertagen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage zu regionalen Feiertagen

Mitglied inaktiv

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Hallo, Frau Bader, ich habe eine allgemeine Frage bezüglich regionalen Feiertagen. Am 06.01. ist in 3 Bundesländern Feiertag. Wenn ein Berufskraftfahrer im Fernverkehr so disponiert wird, dass er sich außerhalb dieser 3 Bundesländer aufhält, wie verhält es sich dann mit dem Feiertag? Am Wohnort des Arbeitnehmers (B-W) sowohl am Firmensitz (Bayern) ist Feiertag. Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 100 % Zuschlag bzw. einen freien Tag? Oder besteht dieser Anspruch nicht, weil er sich in einem Bundesland aufhält, in dem kein Feiertag ist? Vielen Dank im voraus, Chey


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Zu Ihrer Frage kann ich nur entgeltlich über meine E-Mail antworten. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo! Es zählt der Ort, an dem Dein Mann beschäftigt ist, sprich wo der Firmensitz ist und weder der Wohnort Deines Mannes noch der firmenbedingte andersortige Arbeitsort ändern etwas an dem zustehenden Feiertag. Gruß Daniela


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