Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein "ursprünglicher Geburtstermin" lag auf dem 19.03. Somit errechnete sich der Mutterschutz vom 5.2. bis 14.5. Jetzt wurde der Termin auf den 09.3. gelegt (Kaiserschnitt), also 10 Tage früher als geplant. Hängt man die 10Tage hinten an und der MuSchu endet damit am 24.5.? D.h. Elternzeit beginnt am 25.5.? Ist das richtig? Danke und viele Grüße CZ
Hallo, die Zeit hängt man hiten dran, ja. Aber die EZ beginnt mit der Geburt Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Notfallmedikament in der Kita
- Berechnungszeitraum Mutterschutzgeld
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Erst Minijob dann Stundenerhöhung - Berechnung Mutterschutzgeld und ggf. Beschäftigungsverbot
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind