Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage wegen Verfahrensweise

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage wegen Verfahrensweise

Mitglied inaktiv

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diese Frage hatte ich schon einmal bei Dr. Bluni gestellt, er hat mich an diese Forum verwiesen Hallo Frau Bader, ich bin in der 7. SSW. Da ich als Erzieherin in einer Kindertagesstätte arbeite, war ich in der letzten Woche krank geschrieben, da dort Windpocken aufgetreten waren. (mehrere Fälle) Der FA hat nun den Titer kontrolliert und ich habe genug Schutz und bin also gestern wieder zur Arbeit gegangen. Nun bin ich aber schon wieder zu Hause, weil ich gestern gleich wieder die Einrichtung verlassen musste. Ich durfte keinen Kontakt zu den Kindern haben und wurde im Büro regelrecht "gefangengehalten". Und zwar hieß es, um als schwangere Erzieherin zu arbeiten, muss ich meinen Immunschutz feststellen lassen. Dazu habe ich nun vom Amt einen Termin beim Gesundheitsamt bekommen. Ich habe von dieser Verfahrensweise noch nichts gehört, meine Schwester ist auch Erzieherin, sie in Mecklenburg Vorpommern, ich in Hessen. Sie hat in den letzten 1,5 Jahren 2 Babies bekommen und hatte nie solche Anforderungen zu erfüllen. Ist das jetzt neu? Wenn ich den Immunschutz nicht aufbringe, darf ich bis zur Geburt nicht mehr in der Einrichtung arbeiten. Was ist das für eine Regelung? Sie soll bundesweit sein. Über eine schnelle Antwort wäre ich glücklich Dana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich arbeite nebenher in einer Berufsschule. Da wurde ich auchnur angestellt, nachdem ich aug dem Gesundheitsamt war. Auch wegen Röteln. Insofern kann ich mir vorstellen, dass es richtig ist. Dient ja auch Ihrem Schutz und dem des Kindes. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Das ist doch nix andres als daß die beim Gesundheitsamt nochmal den Titer kontrollieren. Frag doch mal nach, ob die Bestätigung vom FA nicht ausreicht bzw nimm die Titerbestimmung (kannst dir ne Kopie beim FA machen lassen) mit zu dem Termin.


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