Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage wegen Vaterschaftsanerkennung

Frage: Frage wegen Vaterschaftsanerkennung

Tessa01

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Hallo, Ich hoffe Sie können mir helfen. Ich bin 17 Jahre alt und wurde ungewollt schwanger und habe mich für das Baby entschieden. Mein ExFreund war natürlich dagegen und hat sich auch getrennt, da er Angst hat vor Unterhalt zahlen. Er wird in paar Wochen 18 Jahre alt und ist somit noch nicht zahlungsfähig. Für mich wäre wichtig, dass er die Vaterschaftsanerkennung macht, da ich wichtig finde, dass auch der richtige Vater in der Geburtskunde steht außerdem könnte ich dann Unterhaltvorschuss bekommen. Mein Ex Freund jedoch meinte, dass er es nur anerkennen wird, wenn er schriftlich in einem Art Vertrag bestätigt bekommt, dass wenn er zahlungsfähig ist kein Unterhalt zahlen muss. Aber das ist doch gar nicht möglich oder? Außerdem meinte er zu meiner Mama, dass er einen Bekannten hätte, der Anwalt ist und der ihn daraus „retten“ könnte. Jetzt frage ich mich was würde passieren, wenn er die Anerkennung ablehnt? Muss man dann über‘s Gericht gehen? Hoffe Sie können mich da so bisschen aufklären.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Tessa, Mitgefangenen mitgehangen! So einfach, wie sich der Kindesvater die Sache vorstellt, ist sie nicht. Seine Naivität ist wahrscheinlich seinem Alter geschuldet. 1. Natürlich kann er gezwungen werden, die Vaterschaft anzuerkennen. Wenn er dies nicht freiwillig tut, dann über ein gerichtliches Verfahren. 2. Ein Verzicht auf Kindesunterhalt ist tatsächlich nicht vereinbar. Da kann ihn niemand retten, weder sein Freund, der Anwalt, noch der Bundesjustizminister. Geschützt werden soll ja das Kind! Lass Dich nicht verunsichern, erpressen oder drangsalieren! Wenn Deine Eltern dich unterstützen, dann ist das toll, wenn nicht, kann dir auch der Staat helfen. So zum Beispiel das Jugendamt oder kirchliche Einrichtungen von der Caritas oder Bund katholischer Frauen. Frag gerne nach, wenn es weitere Probleme gibt! Ganz liebe Grüße Nicola Bader


misses-cat

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Dein Ex erzählt Murks, sorry. Wie will der Anwalt ihn den retten? Kann er dafür sorgen daß er auf einmal nicht mehr der biologische Vater ist? Was sein kann, wenn er in Ausbildung ist und du Unterhaltsvorschuss bekommst das er diesen nicht zurück zahlen braucht ( also nur für die Zeit der Ausbildung und die darf auch nicht 18 Jahre dauern) Gib ihn nach der Geburt beim Jugendamt an, richte eine Beistandschaft an die kümmern sich drum Alles gute ( bin auch fast so jung Mutter geworden , mein Ex hat sich auch nicht mit Ruhm bekleckert, aber meine Tochter und meine beiden Söhne sind großartig geworden und das wird dein Baby sicher auch)


Mitglied inaktiv

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Entspann dich, wenn er im vorfeld nicht anerkennt, bekommst du nach der geburt post vom jugendamt, die nach dem vater fragen. Du gibst ihn an und alles geht seinen weg. Niemand rettet ihn. Du bekommst unterhaltsvorschuss, den er bei zahlungsfähigkeit zurückzahlen muss. Alles gute!


Pamo

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So eine Verzichtserklärung ist zwar sittenwidrig und hat damit keinen rechtlichen Beistand. Aber wenn du das unterzeichnete, kann es trotzdem eine Menge Ärger machen: Also tu es bloß nicht. Ich spreche aus Erfahrung! Lass das Jugendamt wirken, die werden dafür sorgen, dass die Vaterschaft festgestellt und der Unterhalt geregelt wird. Retten bzw rauskommen ist nicht, daran wird er sich gewöhnen.


Feuerschweifin

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Nope, aus der Nummer kommt er nicht mehr raus, dafür hätte er schon vorher etwas raus lassen sollen. Gib dem Jugendamt seinen Namen an und alles geht seinen Weg, die machen alles weitere. Unterschreib nichts von ihm und freu dich auf dein Baby. Alles Gute!


mamavonbaby

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Da hat der Ex mal eben Pech gehabt. Die Rettung wäre ein Kondom gewesen, jetzt muss er blechen, bzw die Vaterschaft anerkennen. Das läuft auch notfalls über das Gericht, da wird die Vaterschaft halt gerichtlich festgestellt. Da kann auch sein Anwalt-Kumpel nichts gegen tun, ausser die Sache hinauszögern. Du unterschreibst jedenfalls keine Verzichtserklärung. Du bekommst dann erstmal eine Geburtsurkunde wo nur du drin stehst. Dann gehst du zum Jugendamt und gibst ihn dort als Vater an und beantragst eine Beistandschatf inklusive Unterhaltsvorschuss. Die ziehen ihn dann vor Gericht. Du brauchst dazu nicht mal einen eigenen Anwalt. Das Gute an der Sache ist, du hast das alleinige Sorgerecht und kannst über dein Leben und das deines Kindes alleine bestimmen. Und das Sorgerecht gibst du ihm dann natürlich auch nicht einfach so.


Felica

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Das JA wird sich also so oder so melden und einen Vormund bestellen zum Wohle des Kindes. Das dann auch die Interessen des Kindes regelt, völlig egal welche Wünsche der Vater hat.


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