Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage wegen größerer Whg

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage wegen größerer Whg

Mitglied inaktiv

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Hallo ich lebe mit meinen 4 Kindern zur zeit in einer 90m² großen 4 Raum-whg und habe nun die möglichkeit eine 101,23m² große 5 R-whg zu bekommen (falls sie mir gefällt). Steht mir die laut Arge zu ? Für mich wäre es eine erleichterung einen Raum mehr zu ahben da sich meine Mädels abends immer lange wachhalten, grad in der Schulzeit nicht so schön... , zumal sie ja nun groß werden und dort zwei WC wären, kein anstehen mehr... ;o) Desweiteren würde mich interessieren wenn ich diese bekommen würde ob mir dann auch von der Arge Umzugshilfe und Malerkosten zustehen würde und was da so die Höchstbeträge sind. Vielen Dank für Ihre Info Lg Andrea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Angemessenheit bedeutet hier, dass auf jedes Familienmitglied ein Wohnraum ausreichender Größe entfällt. Durchschnittlich können die folgenden qm-Zahlen einer Wohnung als angemessen betrachtet werden: für 5 Personen = 105 qm Liebe Grüsse, NB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Angemessenheit bedeutet hier, dass auf jedes Familienmitglied ein Wohnraum ausreichender Größe entfällt. Durchschnittlich können die folgenden qm-Zahlen einer Wohnung als angemessen betrachtet werden: für 5 Personen = 105 qm Liebe Grüsse, NB


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