Colien07022004
Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage, die nicht sonderlich das Familienrecht betrifft. Vielleicht können sie mir helfen. Ich bin seit Dezember 2012 krank geschrieben, ich leide an MS und mich hat es ziemlich dahingerafft. Meine Reha geht bis anfang Juni und was dann kommt ist fraglich. Anspruch auf Alg1 habe ich keinen, da ich Dez 12 - Nov 13 bezogen habe. Allerdings habe ich 2012 von März bis Ende November gearbeitet... Wenn ich aber ab Juni wieder gesund geschrieben bin, zählen ja nur 24 Monate ab beginn der Arbeitslosigkeit und somit meine Tätigkeit von März bis Juni nicht. Meine Frage ist, ob der Berechnungszeitraum auch auf Antrag mehr als 24 Monate betragen kann!!! Es beschäftigt mich sehr, mein jetziger Arbeitsvertrag ist ausgelaufen und niemand wird eine sichtlich von MS gekennzeichnete junge Frau einstellen. Vielen Dank!
RUB
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