Clea
Hallo Frau Bader, leider ist bei meiner Frage vom 05.04. etwas schief gelaufen. Die Antwort passt nicht ganz auf die Frage, die ich gestellt hatte. Könnten Sie mir vielleicht noch ein Mal Auskunft geben. Mir ging es nicht um den aktuellen Urlaubsanspruch im Teilzeitvertrag, sondern um den Resturlaub aus dem bisherigen Vertrag. Außerdem um die Handhabung von Feiertagen und Krankheitstagen in einem flexiblen Teilzeit-Arbeitsvertrag innerhalb meiner Elternzeit. Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. ;-) Liebe Grüße, Clea
Hallo, Sie können den Urlaub aufheben oder eben anteilig nehmen Liebe Grüsse, NB
schneemaus77
Hallo Clea, ich hoffe, ich darf Dir auch antworten. Zu der Frage mit dem Resturlaub, der aus Deiner Zeit vor dem Mutterschutz und Elternzeit stammt, hatte ich die gleiche Frage. Mein Arbeitgeber hat mir hierzu folgendes gesagt: Resturlaub, den man vor der Mutterschutz/Elternzeit erworben hat, wird geparkt und kann nach dem Ende der Elternzeit in Anspruch genommen werden. Es ist jedoch nicht möglich ihn während der Elternzeit (auch wenn man Teilzeit arbeitet) zu nehmen. LG Schneemaus
Clea
Danke Dir!
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