Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage übersehen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage übersehen

Mitglied inaktiv

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Hallo, wahrscheinlich haben Sie meine Frage übersehen deswegen versuche ich es noch mal: muß man nach der Ende der Elternzeit eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitsgeber und Arbeitnehmer über die Wiederaufnahme der Tätigkeit machen oder läuft der bestehende Vertrag einfach weiter ab dem 1. Tag nach der Elternzeit. Danke


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