Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Haben Sie eventuell meine Frage übersehen? Ich kopiere Sie noch mal hier hinein! ________________________________ Mein Kind ist leider oft krank. Ich bin immer sehr bemüht jemanden zu finden, der es dann betreut und gehe dann arbeiten. Finde ich niemanden, gehe ich nachmittags/abends arbeiten. (Die Regelung wurde vom Chef ursprünglich sehr begrüßt) Bis auf 3 Tage habe ich dieses Jahr immer eine Lösung gefunden. Nun wurde mir heute nahegelegt, nicht noch öfter zu fehlen oder ein halbes Jahr unbezahlten Urlaub zu nehmen. Andernfalls müsse man sich von mir trennen. So weit ich weiß, sind Kündigungen wegen Krankheit nicht zulässig. Trifft das auch zu, wenn man wegen dem Kind krankgeschrieben ist? Uns stehen ja 20 Krankheitstage für das Kind zu, was ist, wenn man die überschreitet? Danke im Voraus für Ihr Antwort. Nicolle
Hallo, falls Sie verheiratet sind, stehen Ihnen 10 Tage zu. Ansonsten müssen Sie sich mit dem AG einigen, Urlaub zu nehmen oder zu anderen Zeiten zu arbeiten,wenn dies nicht möglich ist, besteht uU ein grund zur Kündigung, wenn Sie zu häufig fehlen. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit