xeliara
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, sie können mir meine Fragen klar beantworten. erstmal die Fakten: Geburt: 21.12.16 MuSchu: 26.11.16 bis 04.03.17 Arbeitsvertrag: Anspruch auf 30 Urlaubstage (2,5 Tage/Monat) Urlaub vom AG in Form von Betriebsferien vorgeschrieben Betriebsferien Jan-Dez 2016: 45 Tage (davon 3 Brückentage) [bis Beginn MuSchu 30 Tage "zwangsverbraucht"] Fragen: 1. Habe ich für 2016 noch Urlaubstage übrig? November und Dezember je 2,5? Oder ist es aufgrund der Betriebsferien hinfällig, da bis MuSchu-Beginn alle 30 Tage genutzt wurden? 2. Wieviele Tage habe ich für MuSchu 2017? Jan: 2,5 Feb: 2,5 und auch März (da ja nur bis 4.3. MuSchu) 2,5? 3. Sind Betriebsferien voll als Urlaubstage anzurechnen, da mir ja quasi verwehrt wird Urlaubszeiten selbst zu bestimmen bzw. arbeiten zu gehen? Danke. X.
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise u fragen Sie allgemeiner. Ich kann Ihnen hier keine Urlaubsansprüche berechnen Liebe Grüße NB
chrissicat
Da kann mit deinen Angaben etwas nicht stimmen. Du hast "nur" 30 Tage Urlaub pro Jahr, aber 45 Tage werden dir vorgegeben, an denen du Urlaub nehmen musst? Das funktioniert doch nicht.
xeliara
Die Angaben sind so korrekt. Mein AG schließt den Betrieb an 7 Wochen im Jahr plus Brückentage. Da es ein kleiner Betrieb ist, ist dieser komplett zu. Im Vertrag stehen aber nur die 30 Tage urlaubsanspruch. Ich könnte an den überschüssigen Tagen gar nicht arbeiten, da der Betrieb komplett dicht ist.
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