Mitglied inaktiv
Wird normalerweise der Vertrag geändert, wenn man nur IM EU weniger Stunden arbeiten möchte? Ich dachte, der alte Vertrag von vor dem EU wäre nach dem EU wieder rechtens, egal was im EU war. Oder gibt es vielleicht einen extra Vertrag für die Arbeitszeit im EU? Nochmals Danke, Janine
Hallo, also: eigentlich gibt es für die Zeit der TZ in Elternzeit einen eigenen Vertrag und der alte läuft weiter. Es gibt aber auch AGs, die nutzen die Gelegenheit und schreiben in den Vertrag, das dieser den alten "für immer" ablöst. Der AN liest dies nicht und ärgert sich hinterher. Da Vertragsfreiheit herrscht ist das aber zulässig. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren