Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

@ Fr.Bader nochmal ! DRINGEND

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: @ Fr.Bader nochmal ! DRINGEND

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Sehr geehrte Frau Bader! Vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Es ging um den Unterhalt für mein 2.Kind! Mein erster Sohn ist von einem anderen Mann und von dem bekomme ich kein Unterhalt, weil er arbeitslos ist. Bekomme für meinen Sohn 127,-€ Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Nun bin ich in der (fast) 35.Woche schwanger von meinem jetztigen Freund. Wir wohnen aber NICHT zusammen!! Muss mein Freund mir Unterhalt zahlen nach der Geburt für unsere Tochter?? Ich lebe im Moment mit meinem Sohn von Hartz 4 ! :-( Ich habe gehört, das mein Freund mir den Regelsatz von 199,-€ zahlen muss, für den Unterhalt der Kleinen, da wir NICHT zusammen wohnen! Stimmt das?? Und wie regelt man das dann? Über das Jugendamt?? LG + alles Gute Kim mit Kay Luca Mike (2 3/4 J.) an der Hand und Baby Zoè Alicia Ayleen inside (Ende 35.Woche)


Mitglied inaktiv

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Selbstverständlich ist der vater des Kindes (hier: der baldigen Tochter) dem Kind und auch Dir unterhaltspflichtig! Dem Kind den satz entprechend der DT, Dir gegenüber i. d. R. mind. 700 EUR. Es sei denn, damit würde sein Selbstbehalt unterschtritten. Das Sozialamt wird sich an ihn wenden und ihn zum Unterhalt Dir gegenüber auffordern. Den Unterhalt der ledigen Mutter gegenüber kann er aber meiastens von seiner ESt. sehr lohnend absetzen. Viele Grüße Désirée Viele Grüße Désirée


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