peekaboo
Habe mich da etwas unglücklich ausgedrückt... gearbeitet bis mitte Dez 2003 Kind geborten Ende Dez 2003 und von da an EZ bis Dez 2006 Der AG hat mich 3 Monate wieder "eingestellt" und dann gekündigt. ALG beantragt und 1 Monat ALG bekommen. Dann habe ich mich "abgemeldet" und nur noch Minijobs gearbeitet. Ab meinen "Abmeldetag" hatte ich noch 4 Jahre Zeit den "Restanspruch" des ALG geltend zu machen. Auch noch wichtig: wenn man schon mindestens 1,5 Jahre einen Minijob hat, wird der aufs ALG nicht angerechnet. Hab ich alles schriftlich vom AA. LG Peeka
Werde ich auf meiner "Festplatte" speichern :-) DANKE
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