Mitglied inaktiv
Hallo, meine FA wird zum 31.12.2003 umgelagert. Den AN wurde ein Arbeitsplatz angeboten ist aber zu weit weg bzw. würde für mich nicht in Frage kommen. Befinde mich zu dieser Zeit und auch jetzt im EU. Wie sieht es aus mit Kündigung und Abfindung? Es ist übrigens ein gesunder Betrieb der zugunsten eines "kranken" umgelagert wird. Gehört zu Bertelsmann! Also es haltet sich nicht um eine Pleite der Firma! Danke Katja
Liebe Katja, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Es sei denn, Sie wollen mit ummziehen. Hierzu braucht der AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Gruß, NB
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