Elena77
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Ich bin momentan im ersten Jahr der Elternzeit mit dem zweiten Kind. Ich habe beim Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit und die Mitteilung, dass ich 20 Stunden/Wo Teilzeit im 2 Elternzeitjahr ( ab Ende Juni 2015 ) arbeiten möchte, eingereicht - und diese beiden Sachen wurden mir von der Personalabteilung schriftlich bestätigt. Alle Voraussetzungen sind da - unbef. Vertrag, über 15 Angestelle und so weiter... Ab März 2015 wurde unsere Firma übernommen - Standort hat sich nicht verändert. Meine Frage - kann der neuer AG mich kündigen oder mein Vertrag nicht übernehmen ? Ich hatte ja die Bestätigung für die Teilzeitbeschäftigung quasi vom alten Arbeitgeber noch bekommen. Ist diese Bestätigung auch verpflichtend für neuen Arbeitgeber ? Oder kann er mich in irgendwelche Art und weise los werden ? Eigentlich ist man ja in der Elternzeit unkündbar und im schlimmsten Fall muss der Arbeitgeber vorm Gericht nachweisen, dass er mir keine Tätigkeit/Teilzeitbeschäftigung anbieten kann. Richtig ? LG Elena 77
Hallo, bei einer Firmenübernahme bleibt alles beim alten Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Verträge und Mitarbeiter werden in der Regel so übernommen wie sie da sind. Ich hatte in der Elternzeit zwei Firmenübernahmen und es änderte sich nix. Bekam nur aktuelle Verträge mit neuem Briefkopf, gleicher Inhalt. Die letzte Übernahme bekam ich nur mit , weil ich im BV eine Lohnabrechnung einer "fremden" Firma bekam :-)
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