Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich brauche mal kurz Ihren Rat. Im Januar 07 bekomme ich mein zweites Kind. Zur Zeit arbeite ich in Teilzeit bei meiner Firma, diese wurde jetzt an eine belgische Firma verkauft. Ist es richtig, dass ich trotzdem während der Schwangerschaft, des Mutterschutzes und der Elternzeit ,die ich für drei Jahre beantragen werde, nicht kündbar bin? Es sei denn, Arbeitgeben und Arbeitnehmer stimmen einem Aufhebungsvertrag zu, dann könnte das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden. Vielen Dank für Ihre Hilfe! simmle
Hallo, wenn es eine richtige Firmenübernahme ist, bleibt alles wie beim alten Arbeitgeber. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Lassen Sie sich nicht auf einen Aufhebungs- vertrag ein. Sie haben dann bei der Beendi- gung Ihres Arbeitsverhätnisses mitgewirkt, woraufhin des Arbeitsamt zur Kürzung von Leistungen berechtigt ist !
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