M.Nikolaus
Sehr geehrte Frau Bader, mein Fall ist wohl sehr komplex, da ich in einem Saisonbetrieb arbeite, und die drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft (März) keine Zuschläge hatte. Und nach Berechnungszeitraum eine Gehaltserhöhung bekommen habe. Nun habe ich März April Mai ein Nettodurchschnittsgehalt von grob 2200 € seit dem Beschäftigungsverbot im Juni ca. 1800 €. Das macht für mich einen Nachteil von etwa 400 Euro im Monat. Da ich denke, dass dies nicht rechtens sein kann, würde ich mir gerne rechtliche Unterstützung suchen. Ich weiß, dass sie hier nicht individuell eingehen können, aber können sie mir vielleicht Adressen nennen, an die ich mich wenden könnte? Mit freundlichen Grüßen m.nikolaus
M.Nikolaus
Und nochmal zum Verstaendnis: Wenn meine eigentliche Arbeitswoche von Maerz bis November Samstag- Mittwoch entspricht, wird mir der Sonntagszuschlag dann auf das Gehalt im Beschaeftigungsverbot angerechnet?
Mitglied inaktiv
Du müßtest den Lohn bekommen, den du auch bekommen würdest wenn du arbeitest. Arbeitsrechtliche Auskünfte erteilt die Hotline des Bundesministerium für Soziales, einfach googeln.
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