Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Festvertrag

Frage: Festvertrag

Elly90

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Hallo, Ich hatte letzte ssw hyperemesis bis am Ende der ssw bis am Schluss.. Der Arzt hat damals ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Jetzt ist es so das es mir wieder so geht .. Bin jetzt aktuell in der 15 ssw und öfters im Krankenhaus. Es war nicht so geplant aber jetzt ist es so das meine Elternzeit bald vorbei ist. Wir sind umgezogen und ich wohne jetzt 2 h von meinem Arbeitsort entfernt. Ich habe allerdings einen Festvertrag und weis jetzt nicht wie ich das am besten regeln soll. Kann ich mich einfach krank schreiben lassen ? Mein Arzt hat mich jetzt krank geschrieben. Außerdem steht in meinem Vertrag das die Stunden erhöht werden so war es abgesprochen da mein Vertrag nur kurzfristig war. Jetzt hat mir mein Arbeitgeber geschrieben das ich bitte Vollzeit zur arbeit erscheinen soll .. Geist das ich habe theoretisch jetzt einen Vollzeitvertrag ? Ist das rechtlich gültig ? Herzlichen Dank für ihre arbeit :)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein BV war schon bei der ersten Schwangerschaft falsch. Die Übelkeit liegt ja nicht am Arbeitsplatz. Die/ der FA hätte Sie krankschreiben müssen. Solange Sie krank geschrieben sind, bekommen Sie 6 Wo lang den Lohn und dann KG. Aber ab dem ersten Tag nach der AU müssen Sie wieder arbeiten, egal, wo Sie wohnen. Liebe Grüße NB


Wunschbaby2022

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Hallo Elly90, dein Arzt kann dich krank schreiben, wenn du krank bist, klar. Wenn nicht, dann nicht. Du und dein Arzt können deinen Gesundheitszustand am besten einschätzen, daher kann ich nur raten mit ihm zu sprechen. Kein anderer kann es dir beantworten, ob dich dein Arzt krank schreibt. Bezüglich deines Vertrages: Wieviele Wochenstunde sind denn abgesprochen bzw. wieviele stehen in Vertrag? Normalerweise spricht man ja eine genaue Zahl an Stunden ab, und nicht nur allgemein “mehr”. Du musst genauso viele erbringen, wie ihr vereinbart habt. Ansonsten: Sollte es ein Missverständnis gewesen sein, kannst du ja einfach nochmal mit dem Arbeitgeber sprechen. Dass du privat verzogen bist, ist leider deine private Angelegenheit. Ich zum Beispiel pendel auch täglich mehrere hundert Kilometer zur Arbeit. Das müssen leider viele Menschen in Deutschland machen. Wenn du das alles nicht hinbekommst, könntest du deinen Arbeitgeber um Verlängerung der Elternzeit bitten. Ist definitiv der bessere Weg, als Kündigung. Viele Grüße


Mitglied inaktiv

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Du musst dir ehrlich die Frage stellen, ob du ohne Schwangerschaft da jetzt arbeiten würdest.


cube

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Es gilt, was vertraglich vereinbart wurde - also ja, die Stunden können erhöht werden. Allerdings sollte dir klar sein, dass du den Vertrag selber kündigen musst, wenn du ihn nicht mehr erfüllen kannst od willst. Das ihr weggezogen seid ist nicht das Problem des AG‘s. Läuft die AU also aus, müsstest du in der Lage sein, deinen Vertrag zu erfüllen. Der Arzt entscheidet, ob du AU bist - man kann sich nicht auf Wunsch AU schreiben lassen, weil man zB den Arbeitsplatz nicht mehr erreichen kann. Das ist Betrug. Ich finde auch, du solltest dir überlegen, ob du überhaupt vor hast, den Vertrag zu erfüllen bzw das kannst. Fairness ist keine Einbahnstraße- auch der AG bzw die Kollegen haben ein Recht darauf, dass man fair ist.


Mitglied inaktiv

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Wie Cube schrieb... Es mutet seltsam, wenn eine Krankschreibung von einem Arzt 2h entfernt auftaucht und die Wohnanschrift auch. Und solltest du auf ein BV anspielen --- das wäre dreimal Sozialbetrug, wenn du gar nicht vorhast zu arbeiten


Elly90

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Es ist so das ich hyperemesis habe und auch ständig im Krankenhaus bin. Nicht arbeitsfähig ich habe letztes Mal beim Regierungspräsidium nachgefragt. Die meinten ich der Arzt kann eines ausstellen und hatten das auch mit ihm abgesprochen. Ich will hier mit Sicherheit niemanden unfair behandeln.


Mitglied inaktiv

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Na dann wünsche ich dir dass der AG das BV nicht überprüfen lässt wegen Entfernung zum Arbeitsplatz.


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