Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, am 10.09.07 läuft mein Arbeitsvertrag aus. Bis zum 21.09.07 bin ich jetzt noch im Urlaub, mein Arbeitgeber hat mir eine Verlängerung zugesagt. Nun hab ich aber die Verlängerung noch nicht. Im Vertrag steht das eine stillschweigende Verlängerung ausgeschlossen ist. Ist diese Klausel dann auch wirksam? Ist das nicht so das wenn ich einen Tag ohne die Verlängerung arbeiten gehe ich einen unbefristeten Vertrag habe? Egal ob die das im Vertrag ausschliessen? Ich bin nämlich schwanger und mein Arbeitgeber würde den Vetrag nicht verlängern, wenn sie es wüssten.Deshalb will ich ganz gern die Verlängerung abwarten. Oder halt eben den festen Vertrag nehmen. Weil kündigen in der ssw geht ja nicht einfach so, oder? Mit freundlichem Gruß Pamela
Hallo, schwer zu sagen. Frage ist doch, ob Sie die Verlängerung beweisen können. Sonst sieht es schlecht aus. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
wenn dein chef nichts sagt, läuft dein vertrag am 10.09.2007 aus. kündigen muss dir dein chef nicht, da dein vertrag ja eh nur bis zum 10.09. befristet ist. lg two_kids
Mitglied inaktiv
das war mir auch klar, aber das was du mir geantwortet hast hab ich auch gar nicht gefragt.
Mitglied inaktiv
hallo pamela, ich bin zwar keine rechtsexpertin aber meines wissens nach dürfstest du nach dem 10.09.07 gar keinen urlaubsanspruch mehr haben, wenn dein vertrag nicht verlängert wurde. also wenn dein chef den vertrag auslaufen lassen will, dann kannst du deinen resturlaub bis zum 10.09.07 nehmen und was darüber hinaus noch übrig ist, müsste er dir dann auszahlen. und meiner ansicht nach bedeutet die klausel im vertrag die besagt, dass eine stillschweigende verlängerung ausgeschlossen ist nur, dass der vertrag automatisch ausläuft, wenn niemand etwas anderes sagt. und du hast schon recht, sobald dein chef davon in kenntnis gesetzt wurde, dass du schwanger bist, darf er dich nicht mehr kündigen (im falle eines unbefristeten beschäftigungsverhältnises!!!). ABER ACHTUNG!!! sobald du selbst schon von der schwangerschaft weißt, darfst du es nicht verheimlichen. wenn du es erst sagst, wenn dein vertrag auf unbefristet umgestellt ist, dann darf nicht nachweisbar sein, dass du vorher schon von der schwangerschaft wusstest. ich weiß zwar nicht, was genau dann passiert, aber ärger kann es dann schon geben. :-/ ich hoffe, das hilft dir erstmal ein wenig weiter!? ansonsten wünsch ich alles gute und viel glück. lg, brita. :-)
Mitglied inaktiv
Das ist nicht richtig was du da sagst. Ein befristeter Vertrag ist ja dazu da, dass wenn er nicht verlängert wird, er ausläuft. Also wenn sich dein Chef bis zum 10.9. nicht rührt, ist der Vertrag ausgelaufen. Die Klausel hätte er gar nicht reinsetzen brauchen. Ob sie drinsteht oder nicht, es ändert nichts ander Tatsache, dass der Vertrag ausläuft. Hat er dir den Urlaub bis zum 21.9. genehmigt? Warst du schonmal beim Arbeitsamt? Wenn nämlich nicht, bekommst du für 1 Woche eine Sperre. Also wenn du am 22.9. wieder zu deiner Arbeit gehst und dein Chef sagt, du bist nicht mehr beschäftigt dort, kannst du nichts machen. Dann hast du ein doppeltes Problem. Dann zählt die Sperre beim Amt erst ab dem 22.9. Das heißt, du bekommst seit dem 11.9. kein Geld. Kündigen kann er dir während der Schwangerschaft nicht. Sprich ihn doch auf die Verlängerun einfach an, lange Zeit ist ja nicht mehr. LG Arlett
Mitglied inaktiv
aber wenn dich dein ag nicht behalten will, lässt er deinen vertrag einfach auslaufen. er braucht dich auch nicht zu kündigen. es ist genau, wie arlett sagt. auch, wenn du schwanger bist, läuft dein vertrag am 10.9. aus, wenn er nicht verlängert wird. was willst du denn dann wissen, wenn nicht das? lg two_kids
Mitglied inaktiv
auch, wenn du schwanger bist, hast du kein anrecht auf eine verlängerung oder einen unbefristeten vertrag. lg two_kids
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