Alexis86
Hallo Frau Bader, der Vater unserer Kinder teilt sich mit mir die Sommerferienbetreuung. Wir hatten die letzten 4 Jahre immer so aufgeteilt, dass die Kinder die ersten 2,5 Wochen beim Vater sind und die restlichen 4 Wochen bei mir. Der Vater hat ein weiteres Kind im Kindergartenalter. Ich benötige seine Unterschrift für die weiterführende Schule unseres Kleinen. Nun hat mir der Vater mitgeteilt, dass er nicht unterschreibt, wenn ich die Ferien nicht mit ihm tausche, da sein Sohn die ersten 3 Wochen in den Kindergarten muss. Das Problem ist, dass ich nicht tauschen kann, da die letzten 3 Ferienwochen in meiner Arbeit Betriebsferien sind. Wir planen jedes Jahr im Januar abwechselnd die Ferienaufteilung für das jeweilige Jahr. Dieses Jahr wäre der Vater dran gewesen. Da bis jetzt nichts kam, habe ich es gemacht und das war seine Reaktion darauf. Was die Schulunterschrift mit der Ferienplanung zu tun hat, weiß ich selbst nicht, aber ich weiß auch nicht, was ich unternehmen kann, bzw. wie wir das lösen können. Vielen Dank und Liebe Grüße
Hallo, das mit den Ferien ist ein nicht zu lösender Konflikt mit widerstreitenden Interessen. Da das Kind bei Ihnen lebt, wird es sich nach Ihren Betriebsferien richten.Hat aber nichts mit der Unterschrift zu tun. Wenden Sie sich an das JA und lassen Sie notfalls die Zustimmung ersetzen. Liebe Grüße NB
User-1750749248
Er will dich mit etwas erpressen, das nichts mit der Sache zu tun hat zum Nachteil eures Kindes. Du solltest ihm ganz klar sagen, dass das nicht funktioniert und du da nicht mitmachst. Und für die Unterschrift wendest du dich an das Familiengericht oder Jugendamt und lässt diese ersetzen. Ruf dich einfach mal im JA an und frag nach.
Ani123
Mir scheint es auch so als wolle er sie damit erpressen. Andersherum denke ich gerade zum Wohle der Kinder. Wenn ich es richtig verstanden habe, haben sie die letzten 3 Wochen Betriebsferien, somit frei. Sie schreiben, dass sie die letzten 4 Wochen der Betreuung abdecken. Haben Sie somit insgesamt 4 Wochen Urlaub? Besteht die Möglichkeit dem KV entgegen zu kommen? Z. B. können sie 1 Urlaub nehmen in den ersten 2,5 Wochen? Dann bieten sie dem KV an, dass z. B. sie die Kinder die 1 Woche betreuen, er wie geplant die 1,5 Wochen danach + weitere 1-2 Wochen danach. In der ersten Zeit wäre sein anderes Kind noch im Kindergarten, aber danach nicht mehr. Oder sie bieten ihm an, dass er die Kinder statt 2,5 Wochen 4 Wochen zu sich nehmen kann. In beiden Fällen hätte er die Kinder mehr als 2,5 Wochen, wobei es ein Kompromiss wäre. Im nächsten Jahr würde ich den KV im Januar schriftlich dazu auffordern die Umgangsregelung für die Ferien bekannt zu geben mit Fristsetzung und dazu schreiben, wie es sonst nach der Frist gemacht wird. Der Konpromiss hat einen Nachteil, weil die Kinder weniger in den Ferien bei ihnen sind. Ich würde das eingehen zum Wohl der Kinder, Denn so wie es scheint verbringen diese gerne Zeit beim KV. Sie können sich parallel dazu auch umschauen welche Möglichkeiten es zur Ferienbetreuung es gibt. Teilen Sie dem KV diese mit, so dass er die Kinder evtl. doch wie geplant nehmen kann. Wenn er auf keinen der beiden Vorschläge eingeht (Kompromiss bzw. bei ihm mit Ferienbetreuung) teilen Sie ihm Vorschlag 3 mit. In dem Fall bleiben die Kinder bei Ihnen und er zahlt die Ferienbetreuung damit sie arbeiten gehen können. Wegen der Unterschrift für die weiterführende Schule würde ich dem KV eine Frist mitteilen bis wann er das unterschreiben soll. Zeitgleich schreiben sie mit rein, dass wenn er das nicht macht sie das JA informieren und die Unterschrift gerichtlich ersetzen lassen werden. Wichtig: Sollte er die Frist verstreichen lassen sollten sie das andere auch umsetzen, damit er merkt, dass er sie nicht erpressen kann und dass sie das wahr machen, was sie als Konsequent genannt haben. Sie können ihm auch schreiben, dass sie sich nicht erpressen lassen und die Unterschtift für die weiterführende Schule in keinem Zusammenhang mit den Umgang in den Ferien steht. Und dann schreiben Sie zuerst den Teil mit der Unterschrift und dann mögliche Vorschläge für den Umgang in den Ferien. Bevor sie zum Umgang kommen erwähnen sie, dass sie zum Wohle der Kinder verschiedene Möglichkeiten anbieten, damit dieser doch stattfinden kann. Setzen Sie auch dafür eine Frist bis wann er sich gemeldet haben muss. Meldet er sich nicht sollten sie damit planen, dass die Kinder die ganzen Ferien bei ihnen sind. Das ist der Nachteil des Alleinerziehenden wo die Kinder überwiegend leben. Sie können auch bereits vorher Kontakt zum JA aufnehmen und um ein vermittelndes Gespräch zwischen Ihnen und den KV bitten, wo u. a. der Umgang für die nächsten 12 Monate schriftlich festgehalten wird.
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