Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Feiertagsarbeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Feiertagsarbeit

allissa

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Sehr geehrte Frau Bader, da einige Feiertage nicht bundeseinheitlich sind müssen wir an solchen Feiertagen arbeiten gehen und unsere Kunden betreuen! Ich bin sehr gern auf Arbeit, weiß aber dass es laut Muttrerschutzgesetz verboten ist! Wenn ich dennoch arbeiten gehe und mit passiert was auf den Weg zur Arbeit zum Beispiel, bin ich da versichert? Oder hätte es für mich und meinen Arbeitgeber Konsequenzen und ich sollte es lassen? Arbeite in einen Steuerbüro. Danke für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Feiertag ist Feiertag. Ihr Arbeitgeber kann erhebliche Probleme und Bußgelder erhalten, wenn er sich daran nicht hält. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Wenn bei euch Feiertag ist, darfst du nicht beschäftigt werden. Macht dein AG das doch, entbindet ihn das nicht von seinen Versicherungspflichten. Allerdings kann das "Beschäftigen" allein schon als Ordnungswidrigkeit einer Geldbuße von bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden. Gruß Sabine


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