Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fehlbildung - Frage falsch formuliert. sorry

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Fehlbildung - Frage falsch formuliert. sorry

Mitglied inaktiv

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Frau Bader, da haben sie mich etwas falsch verstanden. Ich wollte doch nur wissen, ob es eine Lösung wäre, wenn ich mich krank schreiben lassen würde. Ich will keinen Betrug, ich muß aber auch von irgendetwas leben, deswegen hatte ich die Idee mich krank schreiben zu lassen. Es gibt so viele, die den Staat sinnlos abkassieren und ich bin ein sehr ehrlicher Mensch und habe leider das Pech eine 6 Monate alte Tochter mit Fehlbildungen zu haben. Haben Sie denn eine andere Lösung? Wie ist das mit der Kündigungsfrist meines Chefs?


Mitglied inaktiv

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Frau Bader hat Dich schon richtig verstanden: Du willst Dich wegen einer Krankheit, die Du gar nicht hast, krank schreiben lassen. Wieso sagst Du dann im gleichen Atemzug: " ...und ich bin ein sehr ehrlicher Mensch ..."? Natürlich kassieren viele den Staat unberechtigterweise ab, davon wird Deine Idee aber auch nicht legaler!


Mitglied inaktiv

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Hallo Helga. Du kennst mich doch gar nicht u. wirst gleich ausfallend. 1.Zufälligerweise hab ich wirklich Migräne u. 2. war das nur als Frage gemeint ob ich mich kündigen lassen soll o. ob es eine andere Lösung gibt. Wahrscheinlich will mich hier keiner verstehen u. einen Lösungsvorschlag hab ich ja auch noch nicht erhalten. Ich wurde gleich als Betrüger abgestempelt. Ich hab ja nicht gesagt dass ich das mache sondern ich wollte wissen ob es für mein Problem eine Lösung ist.


Mitglied inaktiv

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Wenn Deine Tocher erst 6 Monate ist... ... stellen sich für mich zwei fargen: 1.) warum bittest Du deinen AG nicht um Verlängerung der Elternzeit? 2.) Warum hast Du nicht gleich länger EZ eingereicht, wenn die behinderung schon bei der Geburt bekannt war? Wenn der AG der EZ nicht zustimmt, kann ja auch der Vater EZ nehmen. Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Ich denke es geht hier einfach ums Geld ! Wenn sie weiterhin in Elternzeit bleibt bekommt sie ja nichts ! @inchen Deine einzige Möglichkeit ist zu kündigen und dann wenn Dein Partner nicht viel verdient Sozialhilfe zu beantragen oder ebend mit weniger Geld auszukommen ! Mit krankschreiben ist so ne sache denn kein Arzt kann Dich wochenlang krank schreiben nur wg Migräne ! LG Ulli


Mitglied inaktiv

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ja genau, hier geht es auch ums Geld. Ich verdiene zu wenig, daß mein Partner die Elternzeit nehmen kann.Und ich wußte zwar gleich nach der Geburt von der Fehlbildung, wußte allerdings nicht, was auf mich zukommt. Denn kein Arzt im Krankenhaus konnte mich vernünftig aufklären geschweigedenn sagen was mein Kind genau hat. Und das ein Arzt jemanden nicht so lange krank schreiben kann weiß ich auch, denn ich bin selbst Arzthelferin. Wenn ein treffender Grund vorliegt kann jemand bis zu 1,5 Jahre! krankgeschrieben werden, aber wie gesagt nur wenn er richtig krank ist. Aber danke trotzdem.


Mitglied inaktiv

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Man könnte hier sicher den Grund für Verlängerung, der der AG zustimmen MUSS sehen. Kannst Du denn nicht mit Deinem AG reden? Viele Grüße Désirée


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