Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader! Ich bin Medizinstudentin und in der 9. SSW und mache zur Zeit eine Famulatur. Mein Chef behauptet, ich hätte als "Mediziner" ( bin noch Studentin )keinen Anspruch auf geltendes Mutterschaftsrecht und arbeite, ohne den Bereitschaftsdienst gerechnet, ca 43 Std/Wo. Ich habe aber gelesen, daß mir dieses Recht aber auch als Studentin zusteht. Nebenbei muß ich übrigens noch arbeiten gehen und auch diese Stunden habe ich nicht mitgerechnet. Was ist nun richtig bzw. wie soll ich mich verhalten. MfG Julia-13
Mitglied inaktiv
Hallo Julia, Dazu würde ich das LPA befragen. Ich war im PJ schwanger. Das Mutterschutzrecht gilt denke ich trotzdem (d.h. Du mußt kein Blut abnehmen, Du mußt nicht nach 20 Uhr mehr arbeiten, keine Nachtdienste ect.). Was wohl nicht gilt ist der Mutterschutz als solcher (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten). Du darfst ja an bestimmten Praktika gar nicht teilnehmen, wenn Du schwanger bist (Patho, Biochemie ect.). Außerdem gibt es ja in den Famulaturen eh keine Richtlinien wie lange man pro Tag arbeiten, oder ob man Bereitschaftsdienste macht. Gruß Nicole
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