Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Hier die Situation: Ich bin Beamtin und habe mein erstes Kind 2006 bekommen. Nach dem Mutterschutz habe ich Elternzeit in Kombination mit einer Teilzeitbeschäftigung genommen. Als Bamtin bin ich also nun 50 % privat versichert und 50 % läuft über die Beihilfe. Im Dezember wird unser zweites Kind zur Welt kommen. Ich werde dann ein Jahr Elternzeit zu Hause nehmen. In dieser Zeit kann ich nicht über meinen Mann familienversichert werden. Muss die Familienversicherung mich denn dann nehmen, wenn ich mich nach einem Jahr Elternzeit als Beamtin beurlauben lasse? Gruß Lottie S.
Hallo, Sie sind doch jetzt privat versichert? Ob Sie dann wechseln können, kann ich Ihnen, ehrlcih gesagt, nicht sagen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, wieso hast du denn mit einem Kind noch die 50/50 Regelung? Das müsste doch schon geändert sein? Und ich glaube, dass die Familienversicherung dich nicht nehmen braucht, weiß aber nicht wo das steht, habe das nur von Bekannten so gehört. Denn du behälst ja doch deinen Beihilfeanspruch und den Beamtenstatus auch während der Beurlaubung? Du weißt aber, dass deine Kinder familienversichert sein können, gell? Das hängt mit dem Grund für die Privatversicherung zusammen. Da kannst du bei der Gesetzlichen einen Antrag stellen. VlG Annette
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