Scherbert003
Sehr geehrte Frau Bader, wg. unseres Sohnes der an Mukoviszidose leidet (aktuell 1J) wurde uns eine Familienreha bewilligt. Nun plant die Elterngeldstelle eine eventuelle Rückforderung des Elterngeldes der Partnerschaftsmonate... (ggf. Überprüfung nach Beendigung der Reha...). Da die Bedingung zum Erhalt des Geldes der Partnerschaftsmonate eine Arbeitstätigkeit von 25-30 Wochenstunden ist, plant die EGS eine eventuelle Rückforderung des EG. (Da wir während der Kur ja die geforderten Wochenstunden nicht einhalten können...) Unsere Reha beginnt am 30.3. Die Partnerschaftsmonate gehen bis 19.4. Ist eine solche Rückforderung des Elterngeldes rechtmäßig? Wie kann ich die Elterngeldstelle zur Abklärung mit der Rentenkasse vor Rehabeginn bringen?
Hallo, Sie bekommen ind er Zeit ja idR Ersatzleistungen von der Dt RV. Damit erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Also mit den Partnerschaftsmonaten hat das nicht zu tun.....meinst du die Partnerschaftsbonusmonate?
Dojii
Da du in diesem Fall keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bekommst, sondern den Verdienstausfall vermutlich von der Rentenversicherung erhältst, erfüllst du tatsächlich nicht mehr die Voraussetzungen für die PB-Monate und musst diese zurückzahlen. Und da die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, muss dein Partner ebenfalls die PB-Monate zurückzahlen. Das ist leider das Risiko, das man hat, wenn man die zusätzlichen PB-Monate nutzen will. Es sind eben zusätzliche Monate, die man auf den eigentlich Anspruch on top erhalten kann, wenn man die strengen Voraussetzungen erfüllt. Von daher, ja die Rückforderung ist rechtmäßig und die Elterngeldstelle muss sich deswegen auch nicht mit der Rentenkasse in Verbindung setzen.
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