Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Familienname

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Familienname

Mitglied inaktiv

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Ich lebe mit meinem nichtverheirateten Partner in Spanien. Er ist Peruaner und ich Deutsche. Unsere erste Tochter ist in Spanien geboren und trägt nach spanischem Gesetz den ersten Familiennamen des Vaters und als 2.Familiennamen meinen Familiennamen (also "Huaman Kreger"). Meine Frage ist nun, wenn ich mein zweites Kind in Deutschland auf die Welt bringe, ob es dann trotzdem nach spanischem Gesetz beide Familiennamen erhalten kann?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt darauf an, wo das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 19 EGBGB) Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hua... also, ich habe hier ja schriftlich von meinem Standesamt iegen, daß alle weiteren Kinder der selben Eltern bei gleicher Sorgerechtskonstellation automatisch den beim ersten Kind gewählten nachnamen bekommen MÜSSEN, aber wie die das nun mit den zwei Nachnamen sehen...*grübel* Da hilft nur eines: auf dem Konsulat bzw. bei einem dt. Standesamt schriftlich anfragen! Viele Grüße Désirée


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