Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Familienname

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Familienname

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Guten Tag ich habe eine Tochter im Alter von 18 Monaten, der Kindsvater zahlt regelmäßig Unterhalt. Ich lebe nun in einer neuen Partnerschafte und bin erneut schwanger geworden, werde also auch beim neuen Kind wieder Erziehungsurlaub nehmen. Nun meine Fragen; wie verhält es sich mit dem Namen der Kinder wenn mein Partner und ich heiraten, kann mein erstes Kind in dem Alter schon den Namen des jetzigen Partners annnehmen? Kann das zweite KInd gleich den Namen des Vaters erhalten. Wie sieht es aus mit den Kinderfreibeträgen, könnte ich meine Freibeträge im Falle einer Heirat an meinen Partner übertragen, da er erwerbstätig ist?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sandra, 1. Das 1. Kind kann bei der Eheschließung den Namen des neuen Partners erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (s. in der Suchmaschine unter "Einbenennung") 2. Das 2. Kind kann, auch wenn es unehelich geboren wird, drekt den Vaternamen annehmen. Gruß, NB


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