Mitglied inaktiv
hallo, ich lebe mit meinem partner in nicht-ehelicher gemeinschaft. unser erstes kind trägt meinen nachnamen (vaterschaftsanerkennung und gemeinsames sorgerecht vorhanden). nun soll unser zweites kind geboren werden und dann beide kinder den nachnamen des vaters annehmen. geht das? also kann der nachname unseres ersten kindes auf den nachnamen des vaters geändert werden? gruß
Hallo, ich denke, da müssen beide Kinder den gleichen Namen tragen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
so einfach geht das nicht. du mußt deinen partner heiraten, seinen namen annehmen und mit zustimmung des vaters von kind1 kannst du kind1 einbenennen.
Mitglied inaktiv
Das erste ist vom gleichen wie beim zweiten? Dann geht das!!!
Mitglied inaktiv
sorry.
Mitglied inaktiv
Nein das geht nicht. Die Wahl beim ersten gemeinsamen Kind entscheidet den Nachnamen aller weiteren gemeinsamen Kinder. Das habe ich schriftlich vom Standesamt. Eine Änderung ist erst dann (wieder für alle Kinder gemeinsam) möglich, wenn Ihr heiratet und als Familienname der Nachname des anderen Elternteils bestimmt wird. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
nachtrag: beide kinder sind vom gleichen vater...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes