Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

familenname

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: familenname

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hallo, ich lebe mit meinem partner in nicht-ehelicher gemeinschaft. unser erstes kind trägt meinen nachnamen (vaterschaftsanerkennung und gemeinsames sorgerecht vorhanden). nun soll unser zweites kind geboren werden und dann beide kinder den nachnamen des vaters annehmen. geht das? also kann der nachname unseres ersten kindes auf den nachnamen des vaters geändert werden? gruß


Mitglied inaktiv

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so einfach geht das nicht. du mußt deinen partner heiraten, seinen namen annehmen und mit zustimmung des vaters von kind1 kannst du kind1 einbenennen.


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Das erste ist vom gleichen wie beim zweiten? Dann geht das!!!


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sorry.


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Nein das geht nicht. Die Wahl beim ersten gemeinsamen Kind entscheidet den Nachnamen aller weiteren gemeinsamen Kinder. Das habe ich schriftlich vom Standesamt. Eine Änderung ist erst dann (wieder für alle Kinder gemeinsam) möglich, wenn Ihr heiratet und als Familienname der Nachname des anderen Elternteils bestimmt wird. Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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nachtrag: beide kinder sind vom gleichen vater...


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