Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

falsche Diaknose

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: falsche Diaknose

Mitglied inaktiv

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Bei meinem Sohn wurde eine falsche Diaknose erstellt. Darum wurde eine Krankheit (Symdrom)nicht festgestellt, obwohl ich dieses Symdrom ansprach. Da es nicht festgestelltworden ist wurde auch nicht das richtige Mittel verabreicht. Jetzt hat mein Sohn einen Herzfeler, der bei diesem Symdrom auftaucht.Das wurde in einer Herzklinik festgestellt. Der Oberarzt entschuldigt sich andauernt bei uns. Was für Rechtliche Schritte können wir einleitem? Mein Sohn sollte z.B. eine Zusatzversicherung bekommen, jetzt will nimand ihn versichern! Was können wir tun?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Uli, gegen ärztliche Fehler vorzugehen ist bei uns ein ganz grosses Problem (haben selber ein ähnlichen ähnlichen FAll). Wenn überhaupt, müssen Sie über einen Kollegen von mir klagen, das setzt aber voraus, dass Sie beweisen können, das es sich um eine Fehldiagnose handelt und diese ursächlich für die Erkrankung ist. Und ausserdem müssen Sie beweisen, dass der Arzt es hätte erkennen müssen. Praktisch meistens (leider!!) ein nahezu unmögliches Unterfangen. Gruß, NB


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