Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

fahrlehrerin bv - gerne an alle

Frage: fahrlehrerin bv - gerne an alle

blue-pearl88

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Hallo Eine Freundin ist Fahrlehrerin in Elternzeit (drei Jahre). Ab November arbeitet sie wieder. Heute hatte sie überraschenderweise einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand. Stimmt es, dass sie ab dem dritten Monat ein BV bekommt (bekommen muss)? Da Beförderungsmittel... Zur Info: kleine Fahrschule, keine Umsetzung ins Büro möglich. Theorieunterricht 2 Std 2x wöchentlich. Also für Vollzeit definitiv zu wenig. Würde sie dann im BV das Gehalt bekommen, welches sie auch angestellt bekommen würde oder wie errechnet sich das Gehalt? Danke für die Hilfe! Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das gilt seit 2018 nicht mehr. Der AG muss eine Gefährdungsprüfung durchführen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Stimmt es, dass sie ab dem dritten Monat ein BV bekommt (bekommen muss)? Da Beförderungsmittel... Nein, das stimmt so nicht mehr. Das neue MuSchG sagt nur, dass eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden muss und unverantwortbare Gefährdungen müssen ausgeschlossen werden. Wenn es ihr gut geht und solange sie den Gurt um den Bauch legen kann, kann sie im Prinzip auch Fahrstunden geben. Es ist eine Einzelfallbetrachtung. Der Theorieunterricht wäre natürlich dem Fahrunterrricht vorzuziehen, weil unproblematisch.


Felica

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TZ-Beschäftigungsverbot ist auch möglich. Heißt sie muss dann zB die Theoriestunden machen, plus das was umkompliziert zu fahren ist, und über die restliche Arbeitszeit gibt es dann ein BV. beispiel, statt 8 Std zu arbeiten bekommt sie zwar für 8 Std Geld, muss aber faktisch nur 4 Std arbeiten am Tag.


Mitglied inaktiv

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Motorradfahrstunden sind auf jeden Fall schon mal ungefährlicher, weil man selber am Steuer sitzt und nicht der Fahrschüler. Aber wie gesagt, es ist eine Einzelfallentscheidung, das Autofahren (bzw. die Beschäftigung auf Beförderungsmitteln) wird nicht mehr automatisch als schädlich angesehen. Eher schon LKW fahren oder Baggerfahren, oder ein Flugzeug lenken.


blue-pearl88

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Vielen Dank für die Antworten. Wer macht denn die Gefährdungsprüfung? Der Chef? Und wenn der sich null auskennt? Und wenn der Chef dann z.b. entscheidet, dass es zu gefährlich ist, dann bekommt sie ein komplettes BV und der Chef muss das der Krankenkasse melden oder wie macht der das? Danke!


Mitglied inaktiv

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Wenn der Chef sich null auskennt, kann er mal beim Fahrlehrerverband Infos holen, und natürlich bei der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz. Ein komplettes BV kommt natürlich nicht in Frage, solange die Kollegin die Theoriestunden geben kann. Und wenn Autofahren nicht so gefährlich ist, kann sie doch noch einiges machen. "zu gefährlich" - das muss man schon genauer betrachten. Unverantwortbare Gefährdungen können nicht hingenommen werden. Aber so pauschal einfach sagen, erscheint "zu gefährlich" - so läuft das nicht.


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