Ich bin seit heute im BV bis einschließlich 6. April (danach MuSchu). Nun ist es so, dass ich die Fahrkosten zur Arbeit von meinem Arbeitgeber eigentlich erstattet bekomme. Jetzt habe ich das Problem, dass ich meine Fahrkarte erst zu Ende Februar kündigen kann (Abo, 1 Monat Kündigungsfrist). Wie sieht das aus? Weil ich hier irgendwo mal gelesen habe, dass mir im BV keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen. DARF mein Arbeitgeber mir weiterhin die Fahrkosten erstatten? Am wollen würde es nicht hapern. Vielen Dank A.F.
Mitglied inaktiv - 27.01.2009, 21:41