Frage: Fällt der Unterhalsvorschuss weg?

Hallo Frau Bader, Ich frage für einen freund aus unserem bekanntenkreis. Und zwar geht es um folgende Situation: Mein Bekannter hat 2 Töchter (8 und 10) mit einer (da noch)unverheirateten Frau. Diese hat vom Jahr 2010 bis 2014 Unterhaltsvorschuss beantragt. Mein Bekannter zahlt diese hohe Summe immernoch in Raten zurück. Derzeit ist er leider arbeitslos geworden. Vor ein paar Wochen hat er Post vom Jugendamt bekommen, dass die Frau Unterhaltsvorschuss beantragt hat und es vorraussichtlich ab 1.Juli genehmigt wird. Durch seine Kinder hat er in Erfahrung gebracht, dass die Frau im Juli zum ersten mal einen anderen Mann geheiratet hat. Wie wirkt sich das jetzt auf den Unterhaltsvorschuss aus? Hätte sie nicht beim Jugendamt angeben müssen, dass sie heiratet? Darf der Antrag dann überhaupt genehmigt werden? LG

von Finchenk am 12.09.2017, 13:42



Antwort auf: Fällt der Unterhalsvorschuss weg?

Hallo, der Unterhaltsvorschuss fällt weg, wenn sie wieder geheiratet hat. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.09.2017



Antwort auf: Fällt der Unterhalsvorschuss weg?

Achso der neue Mann der Frau verdient sehr viel Geld und bringt noch 1 Kind aus vorheriger Beziehung mit. Die Frau arbeitet selbstständig.

von Finchenk am 12.09.2017, 13:44



Antwort auf: Fällt der Unterhalsvorschuss weg?

Er zahlt Unterhalt für SEINE KINDER und nicht die Frau. Und das muss er NACHZAHLEN. Was können die Kids für seine Arbeitslosigkeit? Dass die Mutter der Kinder einen anderen Mann heiratet/geheiratet hat, hat mit dem Unterhalt für die vorhanden Kinder eines anderen Mannes nichts zu tun. Es bleiben seine Kinder. Dass ein Unterhaltsvorschuss überhaupt beantragt werden muss, ist echt ein Armutszeugnis (besonders bei dem Alter der Kinder). Wieso wurde der alte gestoppt? Hat die Mutter verzichtet? Seit wann schreibt das JA, dass "voraussichtlich" genehmigt wird? Und wieso erst am 1.7.... nächstes Jahr?!?! Weitere persönliche Kommentare verkneife ich mir mal...

von Kristiiin am 12.09.2017, 20:56



Antwort auf: Fällt der Unterhalsvorschuss weg?

m.e. wird bei neuheirat kein unterhaltsvorschuss gewährt. die aufgelaufenen schulden könnten u.u. ausgesetzt werden, das kommt drauf an, was er an alg1 hat.

Mitglied inaktiv - 13.09.2017, 08:52



Antwort auf: Fällt der Unterhalsvorschuss weg?

Ja, wenn sie verheiratet ist, dann gibt es keinen Vorschuss mehr. Jedoch stellt sich die Frage warum Dein Bekannter nun der Annahme ist dass ein anderer Mann für SEINE Kinder zahlen soll. Seine Unterhaltspflcht besteht natürlich weiterhin.

von Sternenschnuppe am 13.09.2017, 10:29



Antwort auf: Fällt der Unterhalsvorschuss weg?

*Jedoch stellt sich die Frage warum Dein Bekannter nun der Annahme ist dass ein anderer Mann für SEINE Kinder zahlen soll.* wo steht das genau??? die frage war, ob der antrag auf unterhaltsvorschuss bzw. der unterhaltsvorschuss bei neuheirat berechtigt ist.

Mitglied inaktiv - 13.09.2017, 15:54



Antwort auf: Fällt der Unterhalsvorschuss weg?

Durch den Nachtrag dass der neue Mann sehr viel Geld verdient und den Text selbst. Der arme Mann zahlt noch immer die Hohe Summe ab und nun beantragt die Böse Ex erneut UHV, welcher hätte bestimmt nicht genehmigt werden dürfen. Bei Heirat richtig. Erlässt dem Vater aber nicht die Unterhaltspflicht.

von Sternenschnuppe am 14.09.2017, 10:26



Antwort auf: Fällt der Unterhalsvorschuss weg?

Hallo, Unterhaltsvorschuss bekommt die Ex für die Kinder ab dem Tag, an dem sie heiratet nicht mehr. Das ist schon speziell, dass ab diesem Moment der neue Mann irgendwo doch in die Pflicht genommen wird, aber keinerlei Rechte hat. ABER: Unterhaltspfichtig ist dein Bekannter so lange, bis die Kinder die erste Ausbildung abgeschlossen haben. Das könnte sich (z.B. im Fall eines langen Studiums) noch etwas hinziehen ;-) Da die Ex offenbar eine Beistandsschaft beim Jugendamt hat, obliegt es nun dieser, den Unterhaltstitel zu vollstrecken. Die Nachdrücklichkeit dabei variiert offenbar unter den Jugendämtern und Mitarbeitern stark. Dein Bekannter hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Ob das Jugendamt die einfordert oder z.B. Lohnpfändungen durchführt liegt nach meiner Erfahrung oft daran, an welchen Mitarbeiter man gelangt. Unterhaltsschulden verjähren übrigens nicht, also zumindest bis die Kinder 18 sind. Ab dann gelten andere Regeln. Da bin ich aber noch nicht so weit, dass ich das genau weiß... wir arbeiten noch dran ;-) LG

von momworking am 14.09.2017, 15:01