Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

EZ

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: EZ

Mitglied inaktiv

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Guten Abend Fr. Bader, Mein Mann nimmt 2 Jahre EZ ab Geburt, das 3.Jahr werde ich im 1.Schuljahr nehmen. Nun hat der Chef meines Mannes ihm schriftlich erklärt, dass er "eine Teilung der EZ aus betriebsbedingten Gründen als nicht zumutbar erachtet - sie beträgt also 3 Jahre ab Geburt des Kindes". Da ich aber das 3. Jahr nehmen möchte, was können wir jetzt tun???? Danke A.G.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG hat hier kein Mitbestimmungsrecht, auch die betrieblichen Gründe sind irrelevant. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Na, Dein Mann hat zwei Jahre mitgeteilt, oder? Dann bleibt es erst mal bei den zwei Jahren. Für das dritte Jahr muß er sich AFAIK erst 8 Wochen vor Ende des zweiten entscheiden. Seit 2001 ist die Elternzeit der Mutter komplett unabhängig von der Elternzeit des Vaters. D. h.OB und WANN Du als Mutter EZ nimmst, hat nicht mit dem Papa und seiner EZ zu tun. Ich würde mir von Deinem AG aber schriftlich bestätigen lassen, daß er der Verschiebung der EZ auf später (evtl. schon Zeitraum?) zustimmt! Viele Grüße Désirée ... also hat der AG das Schreiben jetzt doch erhalten... :-)))


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