Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

EZ für Kind Nummer 2 fast gänzlich verloren :(

Frage: EZ für Kind Nummer 2 fast gänzlich verloren :(

Synikka

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin am Verzweifeln, da wir wohl die Elternzeit für unsere Kinder falsch beantragt haben und mir nun einiges an Zeit verloren geht. Wichtig zu wissen: Ich möchte jetzt die EZ verlängern da ich nicht wieder arbeiten gehen will wenn Kind ZWEI seinen 2. Geburtstag hat, sondern erst wenn Kind ZWEI seinen 3. Geburtstag hat. Das ganze ist etwas kompliziert. Wir haben uns daraufhin vor Geburt des zweiten Kindes an Pro Familia gewand um uns bei den Anträgen helfen zu lassen, allerdings waren die Infos, welche wir dort erhielten, wohl falsch. Kind 1 : geboren 26.04.2014 Kind 2: geboren 02.12.2015 Elternzeit Kind 1 wie folgt beantragt: (auf 2 Jahre – ich wollte nach 1 Jahr wieder halbtags arbeiten) hiermit beantrage ich Elternzeit, zur Betreuung und Erziehung meines Kindes XXX direkten Anschluss an die Mutterschutzfrist. Ich möchte Elternzeit beantragen für folgende Zeiträume: 1. Zeitraum: 29.Juni 2014 bis 25.April 2015 (Hier habe ich die 8 Wochen MuSchu abgezogen) 2: Zeitraum: nach Beendigung der Elternzeit des Vaters vom 26.Juni 2015 bis 25.April 2016 Meine Elternzeit endet somit mit Ablauf des 25.April 2016. Im dazwischenliegenden Zeitraum wird der Kindsvater seinen Anspruch auf 2 Monate Elternzeit geltend machen, in welchen ich gerne und nach Möglichkeit wieder in Vollzeit für das Unternehmen einstehen möchte um wieder „Fuß zu fassen“. Im zweiten Abschnitt meiner Elternzeit ab dem 26.Juni 2015 würde ich gerne Halbtags oder in Teilzeit vormittags, ggf. in Verbindung mit Homeoffice 20 - 30 Wochenstunden arbeiten. Am 01.April 2015 erfuhr ich von der zweiten Schwangerschaft und bekam ein BV seitens meines Arztes. Meinem AG teilte ich die SS mit und lies die Elternzeit jedoch (trotz BV) weiterlaufen, begann aber aufgrund des BV nicht wieder zu arbeiten (was ich zu Beginn der EZ des Vaters ganztags wollte und im Anschluss an dessen EZ in Teilzeit) Die Elternzeit wurde dann für Kind 1 wie folgt unterbrochen: (nicht pünktlich zu Beginn des MuSchu da ich nicht wusste das ich die EZ unterbrechen darf aufgrund einer neuen SS und des neuen MuSchu – dies habe ich erst bei der Pro Familia erfahren) Uns wurde gesagt diese EZ für Kind 1 geht nicht verloren , sie Ruht. XXX, den 04. November 2015 Mitteilung über die vorzeitige Beendigung der Elternzeit Sehr geehrter Herr XXX, hiermit beende ich nach § 16 Abs. 3 Satz 3 die von mir beantragte und genehmigte Elternzeit vorzeitig, mit sofortiger Wirkung zum heutigen Datum, um die Schutzfristen des § 3 Absatz 2 und des § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes und die damit verbundenen Rechte in Anspruch zu nehmen. Die Schutzfrist besteht bereits seit dem 22. Oktober 2015. Mit freundlichen Grüßen, (Einlieferungsbeleg Zustellung: 06.11.2015) Dann ging es bei der Beratung darum wie ich neue EZ beantrage ohne das mir EZ verloren geht. Und dort liegt jetzt wohl der Fehler. Uns wurde gesagt ich beende die EZ für Kind 1 und hänge die restliche EZ fur DIESES Kind an den MuSchu des ZWEITEN Kindes...dadurch würden mir nur 8 Wochen der EZ für Kind 1 verloren gehen…..die EZ Kind 2 würde ruhen bis EZ von Kind 1 aufgebraucht wäre und erst dann würde ich an die 3 Jahre EZ für Kind 2 gehen. Ich bräuchte nur die Zustimmung des AG wenn ich dann länger zu Hause bliebe bzw EZ in Anspruch nehme welche über den 3. Geburtstag des 2. Kindes geht. Daraufhin habe ich wie folgt beantragt: hiermit beantrage ich Elternzeit, zur Betreuung und Erziehung meiner Kinder XXX und YYY im direkten Anschluss an die Mutterschutzfrist. Ich möchte Elternzeit beantragen für folgenden Zeitraum Restelternzeit für KIND 1 vom 29. Januar 2016 ( Anschluss Ende MuSchu Kind 2) bis zum 25. April 2017 (1 Tag vor 3. Geburtstag Kind 1) Im direkten Anschluss daran beantrage ich, bis zur gesetzlichen Bindungsfrist von 2 Jahren, neueElternzeit für KIND 2 vom 26. April 2017 bis zum 01. Dezember 2017. Meine Elternzeit endet somit mit Ablauf des 01. Dezember 2017. Unsere Rechnung war bis dahin das wir nur EZ für Kind 2 von 26. April 2017 bis zum 01. Dezember 2017 beansprucht hätten und ich jetzt die restlichen 2,5 Jahre nehmen kann. Jetzt habe ich aber gelesen ( und diese Regelung ist wohl schon älter) das ich einfach für Kind 1 hätte die EZ vorzeitig hätte beenden sollen ( was ja auch getan wurde) und dann 3 Jahre für Kind 2 nehmen und dann im Anschluss die Restzeit von Kind 1. Es geht darum : ich will bis Kind 2 ebenfalls 3 Jahre alt ist zu Hause sein. Selbst wenn wir jetzt alles falsch beantragt hätten, hätte ich Anspruch bis zu dessen 3 . Geburtstag bzw 1 Tag vorher? Im Anschluss an die EZ kann ich nur Teilzeit arbeiten. Eigentlich wollte ich dann Teilzeit in Elternzeit machen aufgrund des Kündigungsschutzes (Teilzeit ist bei uns nicht gern gesehen) und dann drauf hoffen das am Ende der EZ mein Arbeitsvertrag auf Teilzeit abgeändert wird. So kann es ja sein das mein AG meinem Teilzeitgesuch nicht nachkommen will und ich stehe ohne Job da Kann ich denn jetzt noch irgendetwas ändern? Ist es wirklich so das die Zeit jetzt verloren ist und tatsächlich für mich nur noch EZ Anspruch bis zum Tag vor dem 3. geburtstag meines Zweiten Kindes besteht ( 01.12.2018?) Man könnte vllt mit dem AG reden und einräumen Fehler gemacht zu haben...ob er sich darauf einlässt ist was anderes…


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, tut mir leid, das ist viel zu lang und viel zu verworren. Fassen Sie es kurz ohne Schnickschnack. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Frau Bader wird darauf nicht antworten - viel zu lang!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ehrlich? Ich blicke nicht durch. Viel zu viel text und undurchsichtig. Grundsätzlich gilt, die EZ kannst du eh nicht vorzeitig beenden so einfach. Mit EINER !!! Ausnahme, dann wenn der Mutterschutz für das nächste Kind beginnt. Was ich weit gravierender finde ist zudem, wenn du ein BV bekommen hast in der EZ - weil du innerhalb dieser mit dem AG fest ausgemacht hattest in TZ zu arbeiten - dann hättest du über die vereinbarten Stunden eine Lohnzahlung bekommen müssen. Also für die 2 Monate wo Du VZ wieder gekommen wärst wie für den Zeitraum danach wo Du TZ innerhalb EZ arbeiten wolltest. Ein BV wenn man eh nicht vor hat zu arbeiten macht kein Sinn und hätte auch gar nicht so ausgestellt werden müssen. Davon ab MUSS man sich für die ersten zwei Jahre festlegen. Nur dann hat man Anspruch auf eine Verlängerung. Und man muss sich das 3te Jahr bis zum 3ten Geburtstag spätestens beim AG sichern lassen wenn man es nach dem 3te Geburtstag nehmen will. mehr wäre für Kind1 eh nicht möglich gewesen, da vor der Gesetzesänderung bzw dessen Stichpunkt geboren. Für Kind2 ist es möglich sich bis zu 2 Jahre übertragen zu lassen, aber auch dann muss man sich eben für die ersten zwei Jahre festlegen. Ansonsten kann eben der AG einer Verlängerung widersprechen. ist halt arg kompliziert wie ihr es gemacht habt. Und jetzt eine Frage was genau der AG meint. Also würde ich mich mit dem in Verbindung setzen und schauen. Noch ist ja mindestens Kind2 keine 3 Jahre alt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du hast für die zwei ersten Lebensjahre für Kind 2 bisher gemeldet und willst das dritte Jahr dranhängen. Dann mach das doch und reich es bei deinem AG ein und schau was der sagt. Sehe nicht, warum er das verweigern sollte. Wenn der AG sich nicht verweigert ist es doch auch eh wurscht, ob die vorherige EZ korrekt angemeldet wurde oder nicht. Erstaunlicher finde ich, dass dieser Murks nicht von der EG Stelle bemängelt wurde, denn die EZ Zeiten sind ja grundsätzlich vollkommen falsch angemeldet. Du hättest für Kind2 nicht mal EG im Anschluss an den MuSchutz bekommen durfen, weil du da keine EZ für dieses Kind hattest. Und ja, ihr seid da entweder total bekloppt beraten worden oder habt grundsätzlich was vollig falsch verstanden. Ansonsten stimme ich zu, da durchzublicken ist fast unmoglich, das könnte man auch etwas übersichtlicher auflisten. LG Lilly


Ava131

Beitrag melden

Nein, für welches Kind sie sich in Elternzeit befindet, ist für das Elterngeld völlig unerheblich. Das kann man ja auch ohne Elternzeit beziehen, sofern man nicht zu viele Stunden pro Woche arbeitet. Mit Zustimmung des Arbeitgebers sollte es mit der weiteren Elternzeit kein Problem darstellen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.