Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

existenzgründung , gern auch an alle

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: existenzgründung , gern auch an alle

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hallo frau bader ich bekomme z.zt.alg2 und möchte mich gerne selbstständig machen. ich bin ex. altenpflegerin ,pdl,und würde gerne die häusliche betreuung, versorgung wählen. was muss ich denn alles beachten,bzw gibt es auch unterstützung vom arbeitsamt wenn ich alg 2 bekomme liebe grüsse


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http://www3.t-online-business.de/dyn/c/17/38/38/1738382.html Wenn Du momentan bei der Arbeitsagentur im Leistungsbezug stehst, erkundige Dich dort nach möglichen Hilfen. Auch kannst Du Dich in Eurem örtlichen Rathaus an den Sachbearbeiter für Wirtschaftsförderung wenden.


Mitglied inaktiv

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auch Eure örtliche IHK ist ein guter Ansprechpartner, hatte ich eben vergessen!


Mitglied inaktiv

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Hallo, einen Rechtsanspruch auf Förderungen für die Selbständigkeit durch das Arbeitsamt (u.a. Ich-AG oder Überbrückungsgeld) hast Du nur, wenn Du Alg I beziehst. Bei Alg II gibt es diese Leistungen nicht. Das einzige was Du beantragen kannst ist ein sog. "Einstiegsgeld", liegt aber im Ermessen des Sachbearbeiters hinsichtlich Dauer und Höhe, ein Anspruch darauf besteht grundsätzlich nicht. Erkundige Dich mal nach speziellen Landesprogrammen. Gruß Rina13


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