Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

EU

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: EU

Mitglied inaktiv

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Hallo, bin zur zeit für 1/2 im EU, bis August 2001, dann wollte ich eigenltich wieder halb als Lehrerin anfangen und habe das auch dementsprechen schon dem Schulamt mitgeteilt....ABER: wir haben uns nun überraschend einen riesigen Hof mit fereinwohnungen gekauft, und nun hab ich Angst, dass es vielelciht doch zu viel wird, und finanziell bräuchte ich nun eigentlich auch nicht mehr zu arbetien (außer eben die fereinwohnungen und die Landwirtschaft) Mein Mann arbeitet ebenfalls voll... Wie schnell kann ich doch wieder in den EU gehen, wenn ich merk, dass es so nicht klappt...? Ich hab ja auch keine Lust, nur halbe Sachen zu machen, und womöglich mein Kind nicht mehr ausreichend versorgen zu könne... Danke schon mal!! Henni


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Henni, da gilt Beamtenrecht, und zwar das spezielle von Ihrem Dienstherrn.Ich kann nicht sagen, welches das ist und was drinsteht, ohne nähere Infos zu haben. Erkundigen Sie sich am Besten bei Ihrer zuständigen Bezirksamt. Gruß, NB


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